AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen 


1. Vertragsabschluss

Mit der Anmeldung für eine Maßnahme/Leistung von angstlos e.V. bietet der Anmeldende angstlos e.V. den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung kann per Post, Fax, E-Mail oder Online über das angstlos-Formular (Anmeldung) vorgenommen werden. Sie erfolgt auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht. Der Vertrag kommt mit der verbindlichen Anmeldung unter Geltung der hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Der Rücktritt des Anmeldenden ist stets kostenpflichtig.


2. Leistung

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung, auf den Präsentationen, Plakaten, Flyern und der Internetdarstellung auf der Seite www.angst-los.de sowie aus den hierauf bezugnehmenden Angaben in der Teilnahmebestätigung.


3. Änderungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen/Maßnahmen von dem vereinbarten Inhalt des Vertrages, die angstlos e.V. nach Vertragsabschluss für notwendig hält und von ihr nicht zweckwidrig herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtverlauf nicht beeinträchtigen.


4. Bezahlung

Nach übersandter Anmeldung erhält der Anmeldende eine Rechnung per E-Mail und / oder Post. Die Anmeldegebühr ist innerhalb von fünf Werktagen in voller Höhe durch Überweisung zu leisten. Bei Verzug (ab dem 30. Werktag) wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 10€ fällig. Ohne fristgerechte Zahlung erlischt das Recht auf Teilnahmeplatzreservierung. Die Zahlungsverpflichtung des Anmeldenden gegenüber angstlos e.V. bleibt unberührt bestehen. 


5. Rücktritt

Der Anmeldende kann vor Beginn einer Maßnahme/Leistung von angstlos e.V. vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist schriftlich zu erklären. Bei Rücktritt des Teilnehmers (auch durch Krankheit) wird eine Stornogebühr von 80% des durch Anmeldung feststehenden Teilnahmebetrages fällig. Wird eine angstlos e.V.-Leistung/Maßnahme vom Teilnehmer aus gleich welchen Gründen während des Kurses abgebrochen und/oder mündlich oder schriftlich außerordentlich gekündigt, besteht kein Anspruch seitens des Anmeldenden/Teilnehmers auf Erstattung oder Teilerstattung der Teilnahmegebühr. Getragene Ausrüstungsgegenstände, die für die Maßnahme/Leistung von angstlos e.V. vom Teilnehmer / Erz.-Berechtigten erworben wurden, können nicht zurückgegeben werden.


6. Ablauf

Für die Dauer der Leistung von angstlos e.V. überträgt der Anmeldende angstlos e.V. und den für sie tätigen Veranstaltungsleitern die Aufsichtspflichten und -rechte, die diese wiederum auch an Mitarbeiter übertragen können. Die Teilnehmer haben den Anweisungen der Mitarbeiter von angstlos e.V. Folge zu leisten. Werden deren Weisungen nicht befolgt, haben die Veranstaltungsleiter oder Bevollmächtigte die Möglichkeit, den Teilnehmer sowie die Begleitpersonen der Teilnehmer von der Veranstaltung/Maßnahme/Leistung dauerhaft auszuschließen. Der Ausschluss von der Teilnahme steht dem Abbruch der Kursteilnahme zu Ziffer 5. gleich. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Die Umsetzung der angebotenen Leistung obliegt ausschließlich den jeweiligen Veranstaltungsleitern von angstlos e.V. und ihren Bevollmächtigten.


7. Angaben über den Gesundheitszustand

Der Anmeldende erklärt mit der schriftlichen Anmeldung an angstlos e.V., dass sein/seine angemeldeter/angemeldeten Teilnehmer sportgesund und sportlich voll belastbar ist/sind und das Trainingsprogramm /Wettkampf/ Veranstaltung/ Maßnahme/ Leistung ohne Einschränkungen absolviert/absolvieren kann. Der Anmeldende verpflichtet sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Leistungsbeginn, angstlos e.V. bzw. den jeweiligen Leitern oder deren Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Angstlos e.V. kann den Teilnehmer bei falschen Angaben über seinen Gesundheitszustand vom Fußballferiencamp ausschließen. Es besteht anschließend kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrages.


8. Rücktritt und Kündigung durch angstlos e.V.

Angstlos e.V. kann vor Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Mindestteilnehmerzahl von 30 Personen nicht erreicht wurde. In diesem Fall erstattet angstlos e.V. den jeweils erhaltenen Teilnahmebetrag zurück.


Angstlos e.V. kann nach Beginn der Veranstaltung den Vertrag kündigen, wenn der Teilnehmer gegen Regeln verstößt, wie  Drogen- und Alkoholgenuss, Vandalismus, Gewalt gegen Personen und Sachen etc., Entfernung vom Sportgelände des jeweils austragenden Vereins, etc. (s. Ziff. 6.). Eine Rückerstattung / Teilrückerstattung des Teilnahmebetrages erfolgt nicht. 


9. Haftung von angstlos e.V.

Angstlos e.V. haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für:

a) die gewissenhafte Vorbereitung

b) die sorgfältige Auswahl und Überwachung der für sie tätigen Personen

c) die Richtigkeit der Veranstaltung

d) die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen


10. Beschränkung der Haftung

Die vertragliche Haftung von angstlos e.V. ist auf die Teilnahmegebühr beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von angstlos e.V. herbeigeführt wird bzw. soweit Vollspann für einen/einem Teilnehmer zugefügten Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.


Angstlos e.V. haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, soweit diese in der Teilnahmebestätigung als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Die Teilnehmer sind für Kleidung und Gepäck selbst verantwortlich. Angstlos e.V. haftet nicht für Diebstahl oder Einbruch.

Aufgrund von Wettereinflüssen (starker Regen, Frost, Hitze, o.ä.) oder gesundheitliche Risiken für die Teilnehmer jeglicher Art wie z.B. Epedemien, Pandemien, die einen Abbruch oder Absage des Fußballferiencamps zur Folgen haben, haftet der Teilnehmer. Wird ein Fußballferiencamp behördlich untersagt, ist angstlos e.V. nicht verpflichtet, den Teilnahmebetrag zu erstatten. Bei entzogener Nutzungsgenehmigung der für das Fußballferiencamp notwendigen Sportanlage durch den zuständigen Verein oder der zuständigen Behörde aufgrund von z.B. hoher Gewalt oder bei abstrakten oder konkreten Gefahr für Leib oder Leben der Teilnehmer und/oder Trainer, haftet der Teilnehmer.

Angstlos e.V. ist bei Haftungsfällen stets bemüht, tragbare Lösungen der Teilnehmer in Form von Gutscheinen für Fußballferiencamps anzubieten. Die Gutscheine haben eine Gültigkeit von einem Jahr ab der Zeitpunkt der Absage der Veranstaltung. Eine Gutschrift ist nicht übertragbar und nicht bar auszahlbar. Wird sie nicht innerhalb eines Jahres komplett abgerufen, verfällt sie für den für den Teilnehmer komplett. Vom gastgebenen Verein (verantwortlicher Verein des Sportgeländes, auf dem das Fußballferiencamp ausgetragenm wird) oder Sportstättenverpachter (Gastronom) zu vertretenden Ausfall von Trainingsstunden oder Leistungen wie Verpflegung (Nahrung und Getränke) besteht ebenfalls kein Anspruch auf Rückzahlung oder Ersatz.

Angstlos e.V. haftet nicht für den etwaigen Transport der Teilnehmer. Hierfür treten ggf. die ausrichtenden Vereine ein.


11. Versicherungen

Der Anmeldende garantiert, dass der von ihm angemeldete Teilnehmer kranken- und haftpflichtversichert ist. Der Abschluss weiterer Versicherungen liegt im Ermessen des Teilnehmers. Eine Unfallversicherung vom Teilnehmer ist wünschenswert. Der Teilnehmer (Kind, Jugendlicher, Heranwachsender oder Erwachsender) von Projekten, Maßnahmen, Veranstaltungen, Seminaren und Workshops wird durch angstlos e.V. stets unfallversicht. Bei einem Schadensfall dient die Sofortleistung aus der Versicherung primär angstlos e.V. zur Abdeckung eventuell auftretender Versorgungslücken zwischen der Krankenversicherung des Teilnehmers sowie dessen Unfallversicherung und der Unfallversicherung der Betreiber von Sportcasinos, Trainingsstätten sowie Umkleideörtlichkeiten und den Kosten für die Unfallversicherung. Wird diese nicht oder nur unvollständig innerhalb einer Frist von 1,5 Jahren nach Eintritt des Schadensereignisses vom Teilnehmer abgerufen, geht die Sofortleistung ins Eigentum von angstlos e.V. Ein Rechtsanspruch auf Auszahlung der Sofortleistung der Versicherung an den Teilnehmer besteht nicht. Ein möglicher Invaliditätsanspruch kann in der Regel frühestens nach Ablauf eines Jahres nach dem Unfall geprüft werden. Halten die unfallbedingten Beschwerden ca. 1,5 Jahre nach dem Unfall immer noch an und kann der Arzt nicht bestätigen, dass diese noch abklingen, kann ein möglicher Dauerschaden vorliegen. Wir empfehlen dem Teilnehmer dann, einen Invaliditätsanspruch über angstlos e.V. an unsere Unfallversicherung anzumelden. Der Teilnehmer haftet alleine für das Nichteinhalten der Fristen. Ein gewährter Invaliditätsanspruch nach Prüfung durch die Unfallversicherung kommt dem Teilnehmer abzüglich eventuell auftretender Kosten von angstlos e.V. zu Gute.


12. Medizinische Versorgung

Für den Fall der Erkrankung oder Verletzung eines Teilnehmers bevollmächtigt der Anmeldende angstlos e.V., alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder den Heimtransport des Teilnehmers zu veranlassen. Sollten angstlos e.V. durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, ist der Anmeldende zum Ersatz verpflichtet.


13. Foto- und Filmrechte

Maßnahmen / Veranstaltungen / Leistungen werden von einem Fotografen oder von einem von angstlos e.V. Bevollmächtigten fototechnisch begleitet. Der Anmeldende sowie die Teilnehmer (und ihre gesetzlichen Vertreter) erklären mit der Anmeldung ihr Einverständnis dazu, dass von den Teilnehmern Bildnisse und Filmaufnahmen angefertigt und von angstlos e.V. verbreitet und veröffentlicht werden dürfen- auch im Internet - und zwar ohne Beschränkung des räumlichen, inhaltlichen oder zeitlichen Verwendungsbereichs und insbesondere wiederholt auch zu Zwecken der eigenen, kommerziellen oder fremden Werbung sowie zu Merchandisingzwecken. Gleiches gilt für die sozialen Medien. (Facebook, Instagram, Twitter, YouTube u.ä.)


14. Datenweiterleitung

Siehe Datenschutzerklärung


15. Gerichtsstand

Der Anmeldende kann angstlos e.V. nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von angstlos e.V. gegen den Anmeldenden und/oder Teilnehmer ist der Wohnsitz des Anmeldenden / Teilnehmers maßgebend. Ist der Anmeldende Vollkaufmann oder hat keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, ist Gerichtsstand Berlin.


16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.


 

angstlos e.V.

Träger der Freien Jugendhilfe

Schlehenweg 23

152827 Blankenfelde-Mahlow

Share by: